Freitag 05.10.2018
Informationsveranstaltung
"Das Erwachsenenschutzgesetz"
(vormals "Sachwalterschaftsgesetz"
Mit 1. Juli 2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) in Kraft.
Die bisherigen Regelungen zur Sachwalterschaft gelten dann nicht mehr. Ziel des neuen Gesetzes ist die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind.
Das ErwSchG stellt Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt. Um das zu erreichen, gibt es vier verschiedene Möglichkeiten der Vertretung, die jeweils von der Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit abhängen.
In einem etwa einstündigen Vortrag erfahren Sie das Wesentliche zum neuen Gesetz. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Beginn: 19:30 Uhr Eintritt frei!
Auf zahlreichen Besuch freut sich das Team der Gesunden Gemeinde Lannach!
Ort: Seminarraum
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